Sanierungsscheck für Private 2015
Thermische Sanierung privater Wohnbau
Befristete Förderungsaktion im Rahmen der Sanierungsoffensive
Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind (Datum der Baubewilligung). Förderungsfähig sind die Dämmung von Außenwänden und Geschoßdecken, die Erneuerung von Fenstern und Außentüren, sowie die Umstellung von Wärmeerzeugungssystemen auf erneuerbare Energieträger. Genauere Informationen dazu finden Sie im Informationsblatt zur Antragstellung Ein-Zweifamilienhaus/Reihenhaus bzw. mehrgeschoßiger Wohnbau.
Der „Sanierungsscheck für Private 2015" richtet sich an (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigte oder MieterInnen eines Ein-/Zweifamilienhauses bzw. an WohnungseigentümerInnen und MieterInnen von Wohnungen im mehrgeschoßigen Wohnbau.
Die Förderung beträgt bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten bzw. max. 6.000 Euro für die thermische Sanierung und max. 2.000 Euro für die Umstellung des Wärmeerzeugungssystems. Bei Verwendung von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen bzw. mit Umweltzeichen oder von Holzfenstern kann jeweils ein Zuschlag von bis zu 500 Euro in Anspruch genommen werden, jedoch gilt auch hier der max. Förderungssatz von 30 % der förderungsfähigen Investitionskosten.